Rauchwarnmelder Pflicht in Sachsen

Handeln Sie jetzt, bevor die Zeit knapp wird!

Bei Bestandsbauten besteht Handlungsbedarf

Mit der neuen Landesbauordnung (LBO) vom 02.06.2022 gilt in Sachsen eine flächendeckende Rauchmelderpflicht. Davon betroffen sind nicht nur Neu- und Umbauten, sondern auch Bestandsbauten sind inbegriffen. Der Gesetzgeber räumt dafür eine Nachrüstfrist bis zum 31.12.2023 ein.

Eigentümer

Besitzer von Bestandsbauten und selbstgenutzten Eigentumswohnungen können theoretisch unkompliziert selbst nachrüsten. Bei der Auswahl der Geräte kommen viele Menschen dabei aber schon an die Grenzen. Deswegen empfiehlt es sich, sowohl Anschaffung, Montage als auch Wartung einem Fachmann zu überlassen.

Vermieter

Auch bei vermieteten Immobilien liegt die Verantwortung der Beschaffung, Installation und Wartung beim Eigentümer. Sollte der Forderung des Gesetzgebers nicht nachgekommen werden, kann es im Brandfall mit Personenschäden zu strafrechtlichen Konsequenzen kommen.

Die Anschaffungskosten der Rauchwarnmelder kann der Vermieter einmalig mit einer Modernisierungsmieterhöhung anteilig auf den Mieter umlegen. Dabei verzichten aber viele Vermieter aufgrund der Geringfügigkeit darauf.

Die Miete der Geräte kann nicht auf den Mieter umgelegt werden. Empfehlenswert ist die Miete dennoch, weil zum Beispiel das Ausfallrisiko auf den Vermieter der Geräte übergeht. Außerdem kann es steuerrechtliche Vorteile haben.

Die Wartung/Inspektion der Rauchwarnmelder lässt sich in vollem Umfang bei den Betriebskosten geltend machen, sofern dies mietvertraglich geregelt ist.

Mit der nun gesetzlich verankerten Möglichkeit der Ferninspektion (Inspektionsverfahren C) sinken Aufwand und Kosten der Wartung, da nicht mehr zwangsläufig vor Ort, also im Objekt des Mieters, gewartet werden muss.

Wie müssen Rauchwarnmelder installiert werden?

  • Melder möglichst mittig im Raum an der Decke montieren
  • bei Räumen >60qm mindestens zwei Rauchwarnmelder installieren
  • Flure mit >15m Länge mindestens 2 Rauchwarnmelder installieren
  • ein Umkreis von 50cm um den Melder muss frei bleiben (keine Lampen, Schränke etc.)

Wir übernehmen für Sie die Auswahl der Produkte, die Montage, sowie die Wartung der Rauchwarnmelder!

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